Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026 · Reinero Service · Kilian Seiffert · Dachstraße 26, 81243 München
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Reinero Service, Inhaber Kilian Seiffert, Dachstraße 26, 81243 München (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Reinigungsdienstleistungen – insbesondere Fensterreinigung und Hochdruckreinigung – sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers – ob telefonisch, per E-Mail, über das Online-Konfigurationsformular oder anderweitig – sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.
(2) Bestellt der Kunde eine Leistung über das Online-Konfigurationsformular, gibt er durch Ausfüllen und Absenden der Kontaktdaten ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reinigungsauftrags ab. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang und unterbreitet – sofern noch nicht geschehen – ein individuelles Angebot. Mit Annahme des Angebots durch den Kunde (per E-Mail, telefonisch oder durch Terminbestätigung) kommt der Vertrag zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsangebot und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt folgende Dienstleistungen, soweit einzeln vereinbart:
- Fensterreinigung: Reinigung von Fensterglas, Glastüren, Dachfenstern und Fensterrahmen (innen und/oder außen, je nach Vereinbarung). Streben-/Sprossenfenster werden mit gereinigt, die Reinigung der Sprossenprofile ist im Preis enthalten.
- Hochdruckreinigung: Reinigung von Terrassen, Wegen, Einfahrten, Fassaden und anderen Außenflächen mittels Hochdruckverfahren. Der Bodentyp (Stein, Holz, Pakett, Teppich etc.) wird vorab erfragt, um das passende Verfahren und den nötigen Oberflächenschutz auszuwählen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gehören nicht zum Auftrag und werden gesondert berechnet.
(3) Der Auftragnehmer setzt ausschließlich umweltschonende, professionelle Reinigungsmittel ein. Auf Wunsch des Kunden kann auf bestimmte Produkte verzichtet werden, soweit dies technisch vertretbar ist.
§ 4 Kostenlose Probefläche
(1) Neukunden können auf Wunsch eine kostenlose Probefläche anfordern. Der Auftragnehmer reinigt hierbei eine begrenzte, vor Ort festgelegte Teilfläche kostenlos, damit der Kunde die Qualität beurteilen kann.
(2) Die Probefläche umfasst maximal ein Fenster bzw. eine Teilfläche von bis zu 5 Quadratmetern. Weitere Flächen werden nach regulären Preisen abgerechnet.
(3) Die Probefläche ist unverbindlich und begründet keine Pflicht zum Vertragsabschluss. Nimmt der Kunde die Probefläche in Anspruch, ohne anschließend einen Auftrag zu erteilen, entstehen ihm keine Kosten.
(4) Ein Anspruch auf Durchführung einer Probefläche besteht nicht. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Probefläche abzulehnen, insbesondere bei hoher Auftragslage oder großen Anfahrtswegen.
§ 5 Vertragstypen
(1) Einmalige Aufträge: Einmalige Reinigungsleistungen (z. B. eine Fensterreinigung oder Terrassenreinigung) werden zu einem vereinbarten Termin erbracht.
(2) Dauerverträge (Wartungsverträge): Bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen (z. B. monatliche oder vierteljährliche Fensterreinigung) handelt es sich um Dauerverträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.
(3) Die Vereinbarung eines Dauervertrags setzt schriftliche oder elektronische Bestätigung voraus. Der erste Reinigungstermin gilt als Probeauftrag im Sinne des § 4, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer und sein Personal am vereinbarten Termin Zugang zu den zu reinigenden Flächen erhalten. Ist der Zugang nicht möglich (z. B. weil niemand anwesend ist, Schlüssel nicht hinterlegt wurden oder Tore verschlossen sind), wird die Anfahrt dennoch berechnet; ein Ersatztermin wird vereinbart.
(2) Der Kunde hat vor Leistungsbeginn alle Gegenstände, die die Reinigung behindern könnten (z. B. Möbel, Deko, Pflanzen, Vorhänge), so weit zu entfernen, dass die Reinigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, obliegt es dem Kunden, dies vorab mitzuteilen.
(3) Der Kunde stellt – soweit erforderlich – eine Wasser- und Stromversorgung am Einsatzort kostenlos zur Verfügung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Auftragsbeginn auf besondere Empfindlichkeiten hinzuweisen (z. B. empfindliche Böden, wertvolle Oberflächen, Haustiere, Allergien). Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, haftet er für daraus resultierende Schäden.
(5) Der Kunde hat nach Abschluss der Reinigung die Leistung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Dauerverträgen kann eine monatliche oder vierteljährliche Abrechnung vereinbart werden.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Für jede Mahnung wird eine angemessene Mahngebühr erhoben, soweit der Kunde sich im Verzug befindet.
(4) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 8 Zufriedenheitsgarantie und Gewährleistung
Diese Regelung hat Vorrang vor allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen.
(1) Grundsatz: Der Kunde zahlt nur für eine einwandfrei erbrachte Leistung. Ist der Kunde mit dem Reinigungsergebnis nicht zufrieden, hat er Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Führt die Nachbesserung nicht zum Erfolg oder ist sie dem Auftragnehmer nicht zumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern oder – bei vollständiger Nichterfüllung – verweigern.
(2) Voraussetzung für die Zahlungsverweigerung: Eine Zahlungsverweigerung durch den Kunden ist ausdrücklich nur in den folgenden Fällen zulässig:
- (a) Deutlich erkennbare unsaubere Arbeit bei Betrachtung aus 1 Meter Entfernung: Der Kunde kann die Zahlung verweigern, wenn Reinigungsmängel bei normaler Sicht aus 1 Meter Entfernung – ohne optische Hilfsmittel (Lupe, Kamera-Zoom etc.) und unter normalen Lichtverhältnissen – klar und eindeutig erkennbar sind. Dies gilt insbesondere für:
- Deutlich sichtbare Streifen, Schlieren oder Wasserflecken auf dem Glas
- Deutlich erkennbare Schmutzrückstände, Staub oder Fingerabdrücke
- Ungereinigt gebliebene Teilflächen, die Gegenstand des Auftrags waren
- Deutlich sichtbare Kalkränder oder Tropfspuren
- (b) Beschädigung von Eigentum: Der Kunde kann die Zahlung verweigern, soweit durch die Reinigung Eigentum des Kunden nachweislich beschädigt wurde. Dies umfasst insbesondere:
- Beschädigung von Fenstern, Rahmen oder Dichtungen
- Beschädigung von Böden, Terrassenbelägen oder Fugen
- Beschädigung von Möbeln, Dekoration oder Elektrogeräten
- Beschädigung von Pflanzen oder Außenanlagen
(3) Ausschluss der Zahlungsverweigerung: Keine Zahlungsverweigerung besteht bei:
- Mängeln, die erst bei Verwendung optischer Hilfsmittel erkennbar werden
- Mängeln, die nur unter extremen Lichtverhältnissen (direktes Gegenlicht, Schräglicht) sichtbar sind
- Minimalsten Schlieren oder Staubpartikeln, die branchenüblich unvermeidbar sind
- Vorhersehbaren, aber vorhersehbaren und vorab kommunizierten Einschränkungen (z. B. nicht erreichbare Fensterbereiche)
- Verschmutzungen, die nach der Reinigung durch den Kunden selbst oder Dritte entstanden sind
(4) Verfahren: Der Kunde muss den Mangel oder die Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, beim Auftragnehmer melden (telefonisch unter 0176 75818220 oder per E-Mail an info@reinero-service.de). Der Auftragnehmer hat das Recht, den Mangel vor Ort zu begutachten. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt die Nachbesserung oder Schadensbehebung kostenlos.
(5) Nachbesserung: Vor einer Zahlungsverweigerung ist dem Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Werktage) zu geben. Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder verweigert wird, kann die Zahlung vollständig verweigert werden. Bei Beschädigungen im Sinne des Absatzes 2(b) entfällt diese Pflicht zur Nachbesserung – hier kann der Kunde sofort Abhilfe (Reparatur/Ersatz) oder Schadensersatz verlangen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(3) Schäden an zu reinigenden Flächen oder benachbarten Gegenständen sind vor Beginn der Reinigung gemeinsam mit dem Kunden zu dokumentieren. Bei bereits bestehenden Schäden (z. B. Risse im Glas, lose Fugen, bröckelnder Putz) hat der Kunde diese vorab zu melden; der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine Verschlimmerung vorbestehender Mängel, es sei denn, diese ist auf unsachgemäße Reinigung zurückzuführen.
(4) Eine Haftung für indirekte Schäden (z. B. Folgeschäden, Produktionsausfall, entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Kündigung
(1) Dauerverträge: Dauerverträge sind unbefristet und können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Einmalige Aufträge: Einmalige Aufträge können vom Kunden bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Preises als Bearbeitungs- und Anfahrtspauschale fällig. Eine Stornierung am Tag der Leistungserbringung oder bei Nichterreichen des Einsatzortes führt zur vollen Berechnung.
(3) Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail an info@reinero-service.de ist ausreichend.
§ 11 Fotoaufnahmen und Dateneinwilligung
(1) Im Rahmen des Online-Konfigurators kann der Kunde Fotos der zu reinigenden Flächen hochladen. Diese Fotos dienen ausschließlich der Angebotserstellung und der Einschätzung des Reinigungsaufwands.
(2) Mit dem Hochladen der Fotos willigt der Kunde in die Speicherung und Verarbeitung dieser Bilder zum Zwecke der Angebotserstellung ein. Die Fotos werden nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben.
(3) Die weitergehende Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung, die der Kunde über den Konfigurator ausdrücklich bestätigt.
(4) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Fotos der betreffenden Flächen und Objekte zur Verfügung zu stellen, insbesondere dass es sich um sein eigenes Eigentum oder um von ihm geregelte Mietobjekte handelt.
§ 12 Auftragsbezogene Besonderheiten
(1) Fensterreinigung: Die Reinigung erfolgt an Glasflächen und – soweit vereinbart – an Rahmen und Fensterbänken. Nicht umfasst sind: Reinigung von Jalousien und Rollläden (sofern nicht gesondert vereinbart), Reinigung von Insektenschutzgittern (sofern nicht gesondert vereinbart), Reinigung von Storen und Markisen.
(2) Hochdruckreinigung: Die Reinigung erfolgt an den vereinbarten Außenflächen. Nicht umfasst sind: Reinigung von verticalen Fassaden über 3 Metern Höhe ohne entsprechende Vereinbarung, Entsorgung von gelöstem Schmutz (sofern nicht gesondert vereinbart), imprägnieren oder versiegeln der Flächen nach der Reinigung (sofern nicht gesondert vereinbart).
(3) Bodenschutz: Bei der Hochdruckreinigung wird – wie im Konfigurator angegeben – der Bodentyp berücksichtigt. Der Auftragnehmer legt Schutzfolien oder Abdeckungen aus, soweit dies für den jeweiligen Boden erforderlich ist. Der Kunde bestätigt die Richtigkeit seiner Angabe zum Bodentyp.
(4) Witterung: Fensterreinigung und Hochdruckreinigung im Außenbereich erfordern trockene Witterung. Bei Regen, Frost oder Stornierung der Arbeit aufgrund widriger Wetterverhältnisse wird ein Ersatztermin vereinbart; dem Kunden entstehen daraus keine Mehrkosten.
§ 13 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer und sein Personal verpflichten sich, alle bei der Leistungserbringung erlangten Kenntnisse über die Räumlichkeiten des Kunden vertraulich zu behandeln. Schlüssel, die vom Kunden übergeben werden, werden sicher verwahrt und nach Abschluss der Arbeiten zurückgegeben.
§ 14 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Auftragnehmer jedoch jederzeit bereit, eine außergerichtliche Einigung zu suchen. Wenden Sie sich dazu an Kilian Seiffert, Telefon 0176 75818220.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht.
